Schülerfirma

Die Schülerfirma „Max Catering“

Mit der Gründung der Schülerfirma wird den Erlassen zur Arbeit und den berufsorientierenden Maßnahmen in der Förderschule sowie dem übergeordneten Ziel der Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen.
Ziele der Gründung von Schülerfirmen sind dabei u.a.:
die Übernahme von eigener Verantwortung durch die Schülerinnen und Schüler zu fördern

  • das eigenständige individuelle Handeln zu fördern und zu stärken
  • der Erwerb einer umfassenden Kompetenz in Betriebswirtschaft aus Sicht der Betriebsführung
  • der Erwerb von Kenntnissen über wirtschaftliche Zusammenhänge wird durch individuelles und kooperatives wirtschaftliches und produktives Handeln des einzelnen Schülers/der einzelnen Schülerin umgesetzt
  • individuelle praktische Erfahrungen werden in der Erstellung und Verteilung von Gütern und Dienstleistungen gewonnen
  • der Erwerb von Schlüsselqualifikationen für die Ausbildung-, Berufs- und Arbeitswelt sollen erworben werden
  • die eigenständige Auseinandersetzung mit Bedingungen und Erfordernissen einer effizienten Organisation von Produktions- und Handelsprozessen soll gefördert werden,
  • den Erwerb von Handlungs-, Sozial- und Ökonomiekompetenz mit der Bedingung der Nachhaltigkeit soll durch Eigeninitiative ermöglicht werden. 

Die Schülerfirmen werden von den Schülerinnen und Schülern in Planung, Organisation und Durchführung eigenständig geleitet und verantwortet. Die Schülerfirma wird durch Lehrkräfte begleitet und betreut. Die Lehrkräfte sind verantwortlicher Teil der Geschäftsleitung. Dabei haben sie im Innenverhältnis grundsätzlich nur eine beratende Funktion und verstehen sich als Mentoren, die den Geschäftsalltag der Schülerfirmen begleiten. Die Funktion der Aufsichtsführung durch die begleitenden Lehrkräfte und der damit verbundenen Pflichten und Verantwortlichkeiten bleibt sowohl im Innen- wie im Außenverhältnis uneingeschränkt in vollem Umfang bestehen. Im Außenverhältnis übernehmen die Lehrkräfte die Vertretung bei allen Rechtsgeschäften, insbesondere bei Vertragsgeschäften und der Kontoführung bei der Bank.
Die Maximilian-Kolbe-Schule, vertreten durch die Schulleiterin, hat lt. Protokoll der Gesamtkonferenz vom 09.07.2007 die Gründung der Schülerfirma ‚Max Catering’ beschlossen. Die Schülerfirma ist Bestandteil der Schule und orientiert sich somit an allen für die Schule gültigen Plänen, Verordnungen und Erlassen, bzw. ist diesen uneingeschränkt verpflichtet. Die Schule ist in allen Fällen gültige (Ver-) Ordnungs- und Genehmigungsinstanz. Dieses Recht nimmt sie durch die Schulleitung wahr. Aufgaben und Verpflichtungen, die für den Betrieb der Schülerfirmen wahrgenommen werden müssen, können von der Schulleitung an die als Mentoren in der Schülerfirma vertretenen Lehrkräfte delegiert werden.
Die Schülerfirmen wollen den Schülerinnen und Schülern der 8. Klassen eine praxisnahe Vorbereitung auf das Berufsleben ermöglichen. Den Schülerinnen und Schülern werden dazu notwendige Handlungsvollmachten eingeräumt. Auf Grund der gesetzlich beschränkten Geschäftsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler obliegen jedoch alle Entscheidungen und Handlungen im Außenverhältnis der Schule den Lehrkräften, die in der Leitung der Schülerfirma mitwirken.
Alle Schülerfirmen, die im Rahmen der Erlasse zur Arbeit in der Förderschule gegründet werden, sind ausschließlich den oben genannten Zielen verpflichtet und haben nicht die Absicht, in ein Konkurrenzverhältnis zu bestehenden Wirtschaftsunternehmen zu treten. Jede Schülerfirma ist deshalb bestrebt, ein enges Kooperationsverhältnis zu evtl. betroffenen Wirtschaftsunternehmen der Region aufzubauen.

Schülerfirma: Pausenbrötchen
Die Schülerfirma wird von der Klasse 11-12 geführt und verkauft am Mittwoch in der Frühstückspause belegte Brötchen an die gesamte Schulgemeinschaft. Diese müssen zuvor am Dienstag vor der 2. Pause über ein Bestellformular bestellt werden. Es werden einfache Brötchen, Körnerbrötchen und Schlemmerbrötchen mit Käse und Salami angeboten.