Nach den Osterferien besteht für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle Beschäftgten eine Testpflicht. Vor Schulbeginn müssen an zwei Tagen in der Woche die Tests zu Hause durchgeführt werden.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen nur nach einem negativen Testergebnis am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Teststreifen und eine Bestätigung über ein negatives Testergebnis sind morgens am Testtag in der Schule zwingend vorzulegen. Wird kein Test zu Hause durchgeführt, ist ein Schulbesuch ausgeschlossen. Die Schülerinnen und Schüler müssen dann zu Hause lernen.
Die Aussabe der Testkits erfolgt am Montag; es findet am Montag, dem 12.4.21, kein Präsenzunterricht statt. Eine Notbetreuung ist gewährleistet. Auch hierfür besteht eine vorherige Testverpflichtung.
Weitere Informationen sind den Briefen des Kultusministers zu entnehmen unter dem Menüpunkt Schule und Corona.